Ein Vorlauf mit drei Abteilungen:
Sieger aus jeder Abteilung und der schnellste
Zweitplatzierte
Sofern für eine der drei Gewinnsummenkategorien kein Vorlauf zustande kommt, er-
folgt eine Zusammenlegung der Pferde aller Gewinnsummenkategorien und eine an-
schließende Teilung (bei gleichbleibender Dotierung). Die Abteilungen werden in diesem
Fall mit Bänderstart über die ausgeschriebene Grunddistanz mit Zulagen gemäß den
Konditionen für den Endlauf gelaufen. Für die einzelnen Varianten gilt bezüglich der
Teilnahmeberechtigung im Endlauf folgende Regelung:
Zwei Abteilungen:
6 Erstplatzierte aus jeder Abteilung.
Drei Abteilungen:
4 Erstplatzierte aus jeder Abteilung
Vier Abteilungen:
3 Erstplatzierten aus jeder Abteilung
Fünf Abteilungen:
2 Erstplatzierte aus jeder Abteilung und die
zwei zeitschnellsten Zweitplatzierten
Sechs Abteilungen:
2 Erstplatzierte aus jeder Abteilung
Ab sieben Abteilungen:
Sieger aus jeder Abteilung und die
zeitschnellsten Zweitplatzierten bis die Anzahl
von insgesamt 12 qualifizierten Pferden
erreicht ist
Bei weiteren Vorlauf-Kombinationen und Abteilungen ergibt sich die Teilnahmeberechti-
gung sinngemäß aus den o.g. Regelungen.
3. Dotierungen
Die Dotierungen der Zirkelrennen können aus eigenen Mitteln eines Veranstalters auf-
gestockt werden, wobei die Einsatzhöhe und das Startgeld unberührt bleibt.
4. Sonderbestimmungen der einzelnen Rennveranstalter
Bezüglich weiterer Details gelten die Sonderbestimmungen der einzelnen Rennveran-
stalter, sofern sie den Bestimmungen der Trabrennordnung und diesen Sonderbestim-
mungen nicht entgegenstehen.
5. Salvatorische Klausel
Erweist sich eine Bestimmung der Ausschreibung als unwirksam, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird vom
Präsidium des HVT in eine wirksame umgedeutet, die dem Zweck der unwirksamen Be-
stimmung am nächsten kommt.
6. Rahmenbedingungen
Die Rennen werden nach den Bestimmungen der Trabrennordnung und den dazugehö-
rigen Durchführungsbestimmungen gelaufen. Ergänzend gelten die vorgenannten Son-
derbestimmungen. Bei Rennen, die als PMU-Rennen gelaufen werden, gibt es keine
Zurückweisungen. Mit der Abgabe einer Nennung und der Teilnahme unterwerfen sich
die Besitzer der Pferde und Ausweisinhaber allen diesen Bestimmungen.
Sonderbestimmungen andere Gehobene Rennen
Es gelten die Sonderbestimmungen der einzelnen Rennveranstalter, sofern sie den Be-
stimmungen der Trabrennordnung nicht entgegenstehen. Mit Abgabe einer Nennung er-
kennt der Nennende diese Sonderbestimmungen ausdrücklich als für ihn verbindlich an.
Sonderbestimmungen Zirkel-Rennen
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