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Ein Vorlauf mit drei Abteilungen:

Sieger aus jeder Abteilung und der schnellste

Zweitplatzierte

Sofern für eine der drei Gewinnsummenkategorien kein Vorlauf zustande kommt, er-

folgt eine Zusammenlegung der Pferde aller Gewinnsummenkategorien und eine an-

schließende Teilung (bei gleichbleibender Dotierung). Die Abteilungen werden in diesem

Fall mit Bänderstart über die ausgeschriebene Grunddistanz mit Zulagen gemäß den

Konditionen für den Endlauf gelaufen. Für die einzelnen Varianten gilt bezüglich der

Teilnahmeberechtigung im Endlauf folgende Regelung:

Zwei Abteilungen:

6 Erstplatzierte aus jeder Abteilung.

Drei Abteilungen:

4 Erstplatzierte aus jeder Abteilung

Vier Abteilungen:

3 Erstplatzierten aus jeder Abteilung

Fünf Abteilungen:

2 Erstplatzierte aus jeder Abteilung und die

zwei zeitschnellsten Zweitplatzierten

Sechs Abteilungen:

2 Erstplatzierte aus jeder Abteilung

Ab sieben Abteilungen:

Sieger aus jeder Abteilung und die

zeitschnellsten Zweitplatzierten bis die Anzahl

von insgesamt 12 qualifizierten Pferden

erreicht ist

Bei weiteren Vorlauf-Kombinationen und Abteilungen ergibt sich die Teilnahmeberechti-

gung sinngemäß aus den o.g. Regelungen.

3. Dotierungen

Die Dotierungen der Zirkelrennen können aus eigenen Mitteln eines Veranstalters auf-

gestockt werden, wobei die Einsatzhöhe und das Startgeld unberührt bleibt.

4. Sonderbestimmungen der einzelnen Rennveranstalter

Bezüglich weiterer Details gelten die Sonderbestimmungen der einzelnen Rennveran-

stalter, sofern sie den Bestimmungen der Trabrennordnung und diesen Sonderbestim-

mungen nicht entgegenstehen.

5. Salvatorische Klausel

Erweist sich eine Bestimmung der Ausschreibung als unwirksam, bleibt die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird vom

Präsidium des HVT in eine wirksame umgedeutet, die dem Zweck der unwirksamen Be-

stimmung am nächsten kommt.

6. Rahmenbedingungen

Die Rennen werden nach den Bestimmungen der Trabrennordnung und den dazugehö-

rigen Durchführungsbestimmungen gelaufen. Ergänzend gelten die vorgenannten Son-

derbestimmungen. Bei Rennen, die als PMU-Rennen gelaufen werden, gibt es keine

Zurückweisungen. Mit der Abgabe einer Nennung und der Teilnahme unterwerfen sich

die Besitzer der Pferde und Ausweisinhaber allen diesen Bestimmungen.

Sonderbestimmungen andere Gehobene Rennen

Es gelten die Sonderbestimmungen der einzelnen Rennveranstalter, sofern sie den Be-

stimmungen der Trabrennordnung nicht entgegenstehen. Mit Abgabe einer Nennung er-

kennt der Nennende diese Sonderbestimmungen ausdrücklich als für ihn verbindlich an.

Sonderbestimmungen Zirkel-Rennen

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