MUNCHEN
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DAGLFING
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MÜNCHNER TRABRENN- UND ZUCHTVEREIN e.V.
Hacker Pschorr - Bayern Pokal
Sonntag, 3. September 2017
Gesamtdotierung
mindestens 30.000 Euro – Standardrennen - Vorlaufrennen
Distanz
: 2.100 m – Autostart / Bänderstart
1. Vorlauf 4.000 Euro (1.800 – 1.000 – 550 – 300 – 200 - 150)
Trabfahren für 4- bis 14-jährige Pferde a.L. von 1.000 bis 35.000 Euro
sowie frei für 4jährige Pferde bis 50.000 € und 4-10j. Stuten bis 50.000 €
Rennstrecke: 2.100 Meter / Autostart
2. Vorlauf 4.000 Euro (1.800 – 1.000 – 550 – 300 – 200 - 150)
Trabfahren für 4- bis 14-jährige Pferde a.L. von 35.001 € - frei für Alle
Rennstrecke: 2.100 Meter / Autostart
Finale A 22.000 Euro (10.000 - 5.500 - 3.500 - 1.750 - 750 -500)
Rennstrecke: 2.100 Meter / Bänderstart
Trostlauf 5.000 Euro (2.400 - 1.200 - 700 - 400 - 300)
Rennstrecke: 2.100 Meter / Bänderstart – Eventualrennen
Pferde aus dem 1. Vorlauf starten in den Finalläufen über 2.100 Meter, Pferde aus dem
2. Vorlauf über 2.125 Meter.
Für das Finale A qualifizieren sich die sechs bestplatzierten Pferde der beiden Vorläufe.
Bei Teilung eines Vorlaufs qualifizieren sich bei zwei Abteilungen jeweils die drei Best-
platzierten, bei drei Abteilungen jeweils die zwei Bestplatzierten bei vier Abteilungen
jeweils die Sieger und die zwei zeitschnellsten Zweiten (Gesamtzeit 1/100 Sekunde).
Sollten für einen Vorlauf weniger als acht Pferde angegeben werden, können einzelne
oder alle Vorläufe zusammengelegt, geteilt und nach den Bedingungen des Finales A ge-
startet werden. Aus zusammengelegten Vorläufen qualifizieren sich die sechs Bestplat-
zierten, aus zusammengelegten und geteilten Vorläufen die jeweils drei Bestplatzierten.
Rennpreise aus den Vorläufen werden an die für das Finale A qualifizierten Pferde nur
ausgezahlt, wenn sie in diesem auch starten. (Ausnahme: bahntierärztliches Attest.)
Werden für die Vorläufe insgesamt weniger als 16 Pferde angegeben, kann der Veran-
stalter das Rennen in einem Lauf austragen. Es gelten die Bedingungen des Finales A
i.V. mit den Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen des MTZV.
Der Veranstalter behält sich vor, den Trostlauf nur zu starten, wenn mindestens acht
Starter angegeben werden.
Übersteigende Einsätze gem. §71 Abs. 2d) TRO werden nach Berücksichtigung von Vor-
und Finalläufen dem Finale A zugeschlagen.
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