Vier- und Fünfjährigen-Zirkel 2017
Der Zirkel ist eineGesamtausschreibungdeutscher Trabrennveranstalter undumfasst zwei
Rennserien mit jeweils drei Trophys. Die Serie I umfasst die BAYERN-TROPHY, NRW-TRO-
PHY und die BERLIN-TROPHY. Die Serie II besteht aus der HACKER-PSCHORR-TROPHY,
BERLIN-TROPHY und der BAYERN-TROPHY und zusätzlich dem PREIS DER BESTEN. Jede
Rennserie besteht aus jeweils einem gewinnsummenbeschränkten Rennen (Rallye) so-
wie den Hauptrennen und ggf. Entlastungs- oder Stutenrennen. Jedes Rennen der Ral-
lyes kann geteilt, nach Gewinnsumme gesplittet oder nach Geschlecht getrennt gelau-
fen werden.
Teilnahmeberechtigung
:
Teilnahmeberechtigt in den Rennserien sind vier- und fünfjährige Pferde aller Länder.
Teilnahmeberechtigt im PREIS DER BESTEN sind die zwölf punktbesten Pferde aus den
Serien des Vier- und fünfjährigen Zirkels (Trials und Rallyes zählen einfach, Hauptren-
nen zählen doppelt).
Die Punkte werden nach folgendem Punktesystem vergeben:
12 - 9 – 8 – 7 – 6 – 5 – 4 – 3 - 2- 1 (alle weiteren Platzierungen und disqualifiziert,
angehalten, hinter der Flagge: 1 Punkt; bei »Totem Rennen« werden die Punkte ad-
diert und dann geteilt).
Nennung
:
Eine Nennung gilt gleichzeitig für beide Rennserien, sofern die Nennung nicht ausdrück-
lich nur für eine Rennserie abgegeben wird.
Nennungsschluss ist Mittwoch, 15. Februar 2017, bis 24:00 Uhr
Streichung
:
Bei einer Streichung zum 1. Streichungstermin erlischt die Nennung für beide Renn-
serien. Bei einer Streichung zum 2. Streichungstermin muss die Rennserie angegeben
werden, für die das Pferd gestrichen wird; Ggf. müssen beide Rennserien angegeben
werden, aus denen das Pferd gestrichen wird - ansonsten bleibt das Pferd in der nicht
angegebenen Rennserie weiter genannt.
Nachnennung
:
Eine Nachnennung ist zu jedem einzelnen Rennen zur Starterangabe möglich; Das
Startgeld beträgt in diesem Fall einheitlich 12,5% der ausgeschriebenen Dotierung des
jeweiligen Rennens.
Startplätze
:
Die Startplätze in den Trials und Rallyes werden gem. § 79 Abs. 1 TRO nach Gewinnsum-
me vergeben. In den Hauptrennen und Entlastungsrennen werden die Startplätze unab-
hängig von der Gewinnsumme vergeben.
Züchterprämien
:
Zusätzlich zu den von der Zuchtbuchordnung (ZBO) vorgegebenen Züchterprämien in
Höhe von 10 % werden Prämien in Höhe von 5 % der ausgelobten Rennpreise an die
Züchter gezahlt.
Empfangsberechtigt sind alle Züchter gem. § 21 ZBO.
Vier- und Fünfjährigen-Zirkel
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