Background Image
Previous Page  36 / 74 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 36 / 74 Next Page
Page Background

BERLIN

-

MARIENDORF

BERLINER TRABRENN-VEREIN e.V.

123. Deutsches Traber-Derby 2018 / Gruppe I

Voraussichtliche Termine:

Samstag, 28. Juli 2018: Vorläufe Arthur-Knauer-Rennen

Sonntag, 29. Juli 2018: Vorläufe Deutsches Traber-Derby

Samstag, 04. August 2018: Endlauf Arthur-Knauer-Rennen

Sonntag, 05. August 2018: Endlauf Deutsches Traber-Derby 

Klassisches Zuchtrennen / Vorlaufrennen

Ehrenpreise für Züchter, Besitzer, Fahrer und Pfleger des Siegers

Für dreijährige inländische Pferde - ohne GWS-Begrenzung

Renndistanz in allen Läufen: 1.900 m - Autostart

Der Veranstalter behält sich eine Anpassung der Rennstrecken vor, falls dies durch Veränderun-

gen am Renngeläuf erforderlich wird. Es gelten die am Austragungstag gültigen Fassungen der

TRO und der »Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen« des Veranstalters.

Dotierung in den Vorläufen: 20.000 Euro (10.000 – 5.000 – 2.500 – 1.250 – 750 – 500)

Dotierung des Entscheidungslaufs: mindestens 120.000 Euro (55.000 – 27.500 – 13.500 – 9.000

– 6.000 – 4.000 – 3.000 – 2.000)

Übersteigende Einsätze gemäß § 71 Abs. 2d TRO werden nach Finanzierung von Vor- und

Finalläufen sowie eines eventuell stattfindenden Stutenrennens inkl. Vor- und Finalläufen zu

75% dem Derby-Entscheidungslauf und zu 25% dem Stuten-Entscheidungslauf zugeschlagen,

jeweils prozentual auf die fünf Bestplatzierten verteilt (50-25-12-8-5%).

Die Pferde werden den einzelnen Vorläufen unter Beachtung der Vorgaben durch die TRO öffent-

lich zugelost. Der Veranstalter behält sich vor, Pferde zu setzen. Die gesetzten Pferde werden

den Vorläufen zugelost.

Im

Entscheidungslauf

sind mindestens zehn Pferde startberechtigt. Bei zwei Vorläufen quali-

fizieren sich die jeweils fünf Bestplatzierten. Bei drei Vorläufen qualifizieren sich die jeweils vier

Bestplatzierten. Bei vier Vorläufen qualifizieren sich die jeweils drei Bestplatzierten. Bei fünf oder

mehr Vorläufen qualifizieren sich die jeweils zwei Bestplatzierten. Die Startplätze werden gemäß

§ 79 Abs. 4 TRO vergeben. Rennpreise aus den Vorläufen werden an die für den Entscheidungs-

lauf startberechtigten Pferde nur ausgezahlt, wenn sie in diesem auch starten (Ausnahme: tier-

ärztliches Attest). Bei der Starterangabe ist der Hufbeschlag anzugeben.

Starterangabe für den Entscheidungslauf: 30 Minuten nach dem letzten Vorlauf.

Der Veranstalter behält sich vor, aus den übersteigenden Einsätzen gemäß § 71 Abs. 2d) TRO

ein mit 20.000 Euro (10.000–5.000–2.400–1.600–1.000) dotiertes

Finale B

(Eventualrennen)

anzubieten: Im Finale B sind alle Pferde startberechtigt, die sich nicht für den Entscheidungslauf

qualifiziert haben. Die Startplätze werden gemäß § 79 Abs. 4 TRO vergeben. Pferde, die in den

Vorläufen das Ziel gemäß § 86 Abs. 7e) TRO nicht erreicht haben, gelten bezüglich der Start-

platzvergabe als letztplatziert und untereinander als gleichberechtigt.

Bei mehr als 16 angegebenen Startern behält sich der Veranstalter vor, das Finale B bei gleich

bleibender Dotierung zu teilen. Die Pferde werden gemäß § 48 Abs. 2 TRO verteilt und den Ab-

teilungen öffentlich zugelost. Die Startplätze werden danach gemäß § 79 Abs. 4 TRO vergeben.

Pferde, die in den Vorläufen das Ziel gemäß § 86 Abs. 7e) TRO nicht erreicht haben, gelten be-

züglich der Startplatzvergabe als letztplatziert und untereinander als gleichberechtigt.

Starterangabe für das Finale B: voraussichtlich Montag, 30.07.2018, bis 10:00 Uhr.

Im Anschluss erfolgt die Startplatzvergabe gemäß § 79 Abs. 4 TRO. Bitte sorgen Sie

für telefonische Erreichbarkeit.

36