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BERLIN

-

MARIENDORF

BERLINER TRABRENN-VEREIN e.V.

122. Deutsches Traber-Derby 2017 / Gruppe I

Voraussichtliche Termine:

Samstag, 29. Juli 2017: Vorläufe Arthur Knauer-Rennen

Sonntag, 30. Juli 2017: Vorläufe Deutsches Traber-Derby

Samstag, 05. August 2017: Endlauf Arthur Knauer-Rennen

Sonntag, 06. August 2017: Endlauf Deutsches Traber-Derby 

Klassisches Zuchtrennen / Vorlaufrennen

Gesamtdotierung: voraussichtlich 300.000 €

Ehrenpreise für Züchter, Besitzer, Fahrer und Pfleger des Siegers

Für dreijährige inländische Pferde - ohne GWS-Begrenzung

Renndistanz in allen Läufen: 1900 m - Autostart

Der Veranstalter behält sich eine Anpassung der Rennstrecken vor, falls dies durch Veränderun-

gen am Renngeläuf erforderlich wird. Es gelten die am Austragungstag gültigen Fassungen der

TRO und der „Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen“ des Veranstalters.

Dotierung in den Vorläufen: 20.000 Euro (10.000 – 5.000 – 2.500 – 1.250 – 750 – 500)

Dotierung des Entscheidungslaufs: mindestens 120.000 Euro (55.000 – 27.500 – 13.500 – 9.000

– 6.000 – 4.000 – 3.000 – 2.000)

Übersteigende Einsätze gemäß § 71 Abs. 2d TRO werden nach Finanzierung von Vor- und

Finalläufen sowie eines eventuell stattfindenden Stutenrennens inkl. Vor- und Finalläufen zu

75% dem Derby-Entscheidungslauf und zu 25% dem Stuten-Entscheidungslauf zugeschlagen,

jeweils prozentual auf die fünf Erstplatzierten verteilt (50-25-12-8-5%).

Die Pferde werden den einzelnen Vorläufen unter Beachtung der Vorgaben durch die TRO öffent-

lich zugelost. Der Veranstalter behält sich vor, Pferde zu setzen. Die gesetzten Pferde werden

den Vorläufen zugelost.

Im

Entscheidungslauf

sind mindestens zehn Pferde startberechtigt. Bei zwei Vorläufen quali-

fizieren sich die jeweils fünf Erstplatzierten. Bei drei Vorläufen qualifizieren sich die jeweils vier

Erstplatzierten. Bei vier Vorläufen qualifizieren sich die jeweils drei Erstplatzierten. Bei fünf oder

mehr Vorläufen qualifizieren sich die jeweils zwei Erstplatzierten. Die Startplätze werden gemäß

§ 79 Abs. 4 TRO vergeben. Rennpreise aus den Vorläufen werden an die für den Entscheidungs-

lauf startberechtigten Pferde nur ausgezahlt, wenn sie in diesem auch starten (Ausnahme: tier-

ärztliches Attest).

Starterangabe für den Entscheidungslauf: 30 Minuten nach dem letzten Vorlauf.

Der Veranstalter behält sich vor, aus den übersteigenden Einsätzen gemäß § 71 Abs. 2d) TRO

ein mit 20.000 Euro (10.000–5.000–2.400–1.600–1.000) dotiertes

Finale B

(Eventualrennen)

anzubieten: Im Finale B sind alle Pferde startberechtigt, die sich nicht für den Entscheidungslauf

qualifiziert haben. Die Startplätze werden gemäß § 79 Abs. 4 TRO vergeben. Pferde, die in den

Vorläufen das Ziel gemäß § 86 Abs. 7e) TRO nicht erreicht haben, gelten bezüglich der Start-

platzvergabe als letztplatziert und untereinander als gleichberechtigt.

Bei mehr als 16 angegebenen Startern behält sich der Veranstalter vor, das Finale B bei gleich blei-

bender Dotierung zu teilen. Die Pferde werden gemäß § 48 Abs. 2 TRO verteilt und den Abteilun-

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