BERLIN
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MARIENDORF
BERLINER TRABRENN-VEREIN e.V.
122. Deutsches Traber-Derby 2017 / Gruppe I
Voraussichtliche Termine:
Samstag, 29. Juli 2017: Vorläufe Arthur Knauer-Rennen
Sonntag, 30. Juli 2017: Vorläufe Deutsches Traber-Derby
Samstag, 05. August 2017: Endlauf Arthur Knauer-Rennen
Sonntag, 06. August 2017: Endlauf Deutsches Traber-Derby
Klassisches Zuchtrennen / Vorlaufrennen
Gesamtdotierung: voraussichtlich 300.000 €
Ehrenpreise für Züchter, Besitzer, Fahrer und Pfleger des Siegers
Für dreijährige inländische Pferde - ohne GWS-Begrenzung
Renndistanz in allen Läufen: 1900 m - Autostart
Der Veranstalter behält sich eine Anpassung der Rennstrecken vor, falls dies durch Veränderun-
gen am Renngeläuf erforderlich wird. Es gelten die am Austragungstag gültigen Fassungen der
TRO und der „Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen“ des Veranstalters.
Dotierung in den Vorläufen: 20.000 Euro (10.000 – 5.000 – 2.500 – 1.250 – 750 – 500)
Dotierung des Entscheidungslaufs: mindestens 120.000 Euro (55.000 – 27.500 – 13.500 – 9.000
– 6.000 – 4.000 – 3.000 – 2.000)
Übersteigende Einsätze gemäß § 71 Abs. 2d TRO werden nach Finanzierung von Vor- und
Finalläufen sowie eines eventuell stattfindenden Stutenrennens inkl. Vor- und Finalläufen zu
75% dem Derby-Entscheidungslauf und zu 25% dem Stuten-Entscheidungslauf zugeschlagen,
jeweils prozentual auf die fünf Erstplatzierten verteilt (50-25-12-8-5%).
Die Pferde werden den einzelnen Vorläufen unter Beachtung der Vorgaben durch die TRO öffent-
lich zugelost. Der Veranstalter behält sich vor, Pferde zu setzen. Die gesetzten Pferde werden
den Vorläufen zugelost.
Im
Entscheidungslauf
sind mindestens zehn Pferde startberechtigt. Bei zwei Vorläufen quali-
fizieren sich die jeweils fünf Erstplatzierten. Bei drei Vorläufen qualifizieren sich die jeweils vier
Erstplatzierten. Bei vier Vorläufen qualifizieren sich die jeweils drei Erstplatzierten. Bei fünf oder
mehr Vorläufen qualifizieren sich die jeweils zwei Erstplatzierten. Die Startplätze werden gemäß
§ 79 Abs. 4 TRO vergeben. Rennpreise aus den Vorläufen werden an die für den Entscheidungs-
lauf startberechtigten Pferde nur ausgezahlt, wenn sie in diesem auch starten (Ausnahme: tier-
ärztliches Attest).
Starterangabe für den Entscheidungslauf: 30 Minuten nach dem letzten Vorlauf.
Der Veranstalter behält sich vor, aus den übersteigenden Einsätzen gemäß § 71 Abs. 2d) TRO
ein mit 20.000 Euro (10.000–5.000–2.400–1.600–1.000) dotiertes
Finale B
(Eventualrennen)
anzubieten: Im Finale B sind alle Pferde startberechtigt, die sich nicht für den Entscheidungslauf
qualifiziert haben. Die Startplätze werden gemäß § 79 Abs. 4 TRO vergeben. Pferde, die in den
Vorläufen das Ziel gemäß § 86 Abs. 7e) TRO nicht erreicht haben, gelten bezüglich der Start-
platzvergabe als letztplatziert und untereinander als gleichberechtigt.
Bei mehr als 16 angegebenen Startern behält sich der Veranstalter vor, das Finale B bei gleich blei-
bender Dotierung zu teilen. Die Pferde werden gemäß § 48 Abs. 2 TRO verteilt und den Abteilun-
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