REGELMÄSSIGE VERANSTALTER

Der Hauptverband für Traberzucht e.V. informiert

Dienstag, 19. November 2024

Bedeckungen 2024 - Stand 19.11.2024

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Samstag, 16. November 2024

Nun die Renntermine 2025 mit den Veranstaltern herunterladbar unter ...

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Mittwoch, 6. November 2024

Pressemitteilung des HVT zur regionalen Züchterversammlung West

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BREEDERS CROWN

2024

Veranstaltungstermine 2024

19./20. Oktober 2024 Berlin-Mariendorf Zweijährige - Hauptläufe
19./20. Oktober 2024 Berlin-Mariendorf Dreijährige - Hauptläufe
19./20. Oktober 2024 Berlin-Mariendorf Vierjährige - Hauptläufe
19./20. Oktober 2024 Berlin-Mariendorf Fünf- bis Siebenjährige - Hauptläufe

Entlastungsrennen können sowohl am 19. als auch am 20. Oktober stattfinden.

BREEDERS CROWN / GEBÜHRENORDNUNG

- gültig ab Deckjahr 2009 -

  Gebührenpflichtiger Betrag Fälligkeitstermin Zweck
Hengsthalter
(1. Rate)
100,- € pro Stute gemäß Deckliste, höchstens 4.000,- €

bei Eingang der Deckliste

Nominierung der Hengste
Hengsthalter
(2. Rate)
25,- € pro Fohlen, das von seinem Züchter nominiert ist bei der Eintragung in das Geburtenregister Nominierung der Hengste

Züchter
(Bedeckung im HVT-Bereich)

25,- € bei der Eintragung in das Geburtenregister Nominierung des Fohlens

Achtung:
Zur besonderen Förderung der Züchter wird auch im Jahre 2022 die Nominierungsgebühr für die Fohlen vom Hauptverband bezahlt.

Züchter
(Bedeckung außerhalb HVT-Bereich)
125,- € bei der Eintragung in das Geburtenregister Nominierung des Fohlens

Züchter/Besitzer
(Bedeckung durch nicht BC-Hengste)

5.000,- €

Fohlenanmeldung zur BC
bis 31.12.des Geburtsjahres

Nominierung des Fohlens
Besitzer des Jährlings 100,- € spätestens am 1.12. des Jährlingsjahres Bestätigung:
Jährling bleibt teilnahmeberechtigt
Besitzer des Zweijährigen 250,- € spätestens am 15.5. des Zweijährigenjahres Bestätigung:
Zweijähriger bleibt teilnahmeberechtigt
Besitzer des Dreijährigen 250,- € spätestens am 15.5. des Dreijährigenjahres Bestätigung:
Dreijähriger bleibt teilnahmeberechtigt
Besitzer des Vierjährigen 250,. € spätestens am 15.5. des Vierjährigenjahres Bestätigung:
Vierjähriger bleibt teilnahmeberechtigt
Besitzer des Fünfjährigen 250,- € spätestens am 15.5. des Fünfjährigenjahres Bestätigung:
Fünfjähriger bleibt bis einschließlich siebenjährig teilnahmeberechtigt
Besitzer eines startenden Pferdes 250,- € Startgeld (Hauptlauf)
oder
125,- € (Entlastungsrennen)
bei Starterangabe Startberechtigung