BREEDERS CROWN
2024
Veranstaltungstermine 2024
19./20. Oktober 2024 | Berlin-Mariendorf | Zweijährige - Hauptläufe |
19./20. Oktober 2024 | Berlin-Mariendorf | Dreijährige - Hauptläufe |
19./20. Oktober 2024 | Berlin-Mariendorf | Vierjährige - Hauptläufe |
19./20. Oktober 2024 | Berlin-Mariendorf | Fünf- bis Siebenjährige - Hauptläufe |
Entlastungsrennen können sowohl am 19. als auch am 20. Oktober stattfinden.
BREEDERS CROWN / ALLGEMEINES
Einschlägige Bestimmungen der TRO
§ 43 B – Breeders Crown-Rennen
1. Breeders Crown-Rennen sind Vergleichsrennen für inländische Pferde, die für die Breeders Crown nominiert sind.
2. Rennen im Sinne von Abs. 1 dürfen nur für zweijährige, dreijährige, vierjährige und fünf- bis siebenjährige Pferde getrennt nach Geschlechtern ausgeschrieben werden und sind mit dem Auto zu starten. Die Ausschreibung darf keine Mindest- oder Höchstanforderungen bezüglich Gewinnsumme oder Rekord für die Teilnahmeberechtigung vorsehen.
3. entfällt.
4. Die Bestimmungen von § 71 Abs. 2a) und c) 1 TRO gelten nicht.
5. entfällt
6 a) BC-Rennen mit einer Mindestdotierung von 30.000 € führen zusätzlich die Bezeichnung »Gruppe III«.
6 b) BC-Rennen mit einer Mindestdotierung von 50.000 € führen zusätzlich die Bezeichnung »Gruppe II«.
6 c) BC-Rennen mit einer Mindestdotierung von 100.000 € führen zusätzlich die Bezeichnung »Gruppe I«.
Durchführungsbestimmungen für Breeders Crown-Rennen gemäß § 43 B TRO
1. Nominierung der Deckhengste
Der Termin für die Nominierung der Deckhengste ist der 15. April des jeweiligen Deckjahres. Bei Fristüberschreitung erhebt der HVT Gebühren nach der Gebührenordnung. Nominierungen, die nach dem 1.September des jeweiligen Deckjahres eingehen, können nur nach Genehmigung des Präsidiums bearbeitet werden. Nominierungsberechtigt sind Hengste, für die gem. § 16 Abs. 1 ZBO ein Antrag auf Eintragung in das Deckhengstregister durch einen inländischen Deckhengsthalter beim HVT vorliegt. Die Nominierungsgebühr besteht aus zwei Raten:
- Die erste Rate beträgt 100.- € je tragender Stute, die in einer Deckliste angegeben ist und im Geburtenregister oder in Abteilung A des Einfuhrregisters des HVT eingetragen ist. Sie ist fällig mit Eingang der Deckliste und ist von dem Hengsthalter zu entrichten, der die Deckliste eingereicht hat.
- Die zweite Rate beträgt 25.- € je Nachkomme, der per Deckergebnisschein angemeldet und von seinem Züchter für die Breeders Crown nominiert wurde, bei Nichtnominierung durch den Züchter entfällt diese Rate. Die zweite Rate ist bei Eintragung des Nachkommen in das Geburtenregister fällig und ist von dem Hengsthalter zu entrichten, der die Bedeckung in seiner Deckliste gemeldet hat.
2. Nominierung der Nachkommen
- Nominierungsberechtigt sind Fohlen, deren Väter ordnungsgemäß für die Breeders Crown nominiert wurden.
- Die Nominierung erfolgt durch unterschriftliche Anmeldung durch den Züchter im Deckergebnisschein. Die Nominierungsgebühr beträgt 25.- € und ist fällig bei Eintragung des Fohlens in das Geburtenregister. Achtung: Zur besonderen Förderung der Züchter wird auch im Jahr 2023 diese Rate vom Hauptverband gezahlt. Bei Bedeckung außerhalb des HVT-Zuständigkeitsbereiches ist eine zusätzliche Nominierungsgebühr von 100.- € durch den Züchter zu entrichten.
- Fohlen, deren Väter nicht für die Breeders Crown nominiert wurden, können für die Breeders Crown nachnominiert werden. Die Nominierung erfolgt durch formlose schriftliche Anmeldung des Züchters beim HVT. Die Nach-Nominierungsgebühr beträgt 500.- € und ist fällig bei Eingang der formlosen Anmeldung beim HVT.
- Sofern das Fohlen keinen Züchter im Sinn der ZBO hat, kann sein Besitzer an dessen Stelle treten.
3. Aufrechterhaltung der Nominierung
Die Nominierung bleibt bis zur schriftlichen Streichung beim HVT durch den Besitzer bestehen.
Für die Aufrechterhaltung der Nominierung gelten folgende Gebühren und Einsatztermine:
- 100,00 €, fällig am 01.12. des Jährlingsjahres,
- 250,00 €, fällig am 15.05. des Zweijährigenjahres,
- 250,00 €, fällig am 15.05. des Dreijährigenjahres,
- 250,00 €, fällig am 15.05. des Vierjährigeniahres,
- 250,00 €, fällig am 15.05. des Fünfjährigenjahres.
4. Starterangabe
Die Starterangabe ist beim jeweiligen Rennveranstalter durchzuführen. Das Startgeld beträgt für die Hauptrennen jeweils 250,00 € und für die Entlastungsrennen jeweils 125,00 €.
5. Dotierung der Rennen
- Die Dotierung erfolgt aus dem von den Hengsthaltern, Züchtern und Besitzern entrichteten Nominierungsgebühren und aus den erwirtschafteten Kapitalerträgen gebildeten Breeders Crown-Pool sowie dem Eigenanteil des jeweiligen Rennveranstalters. Für jedes Breeders Crown-Jahr (= Deckjahr) wird ein eigener Pool gebildet.
- Der Eigenanteil des Rennveranstalters beträgt 20 % auf die Gesamtdotierung des Rennens, jedoch höchstens 50.000.- €. Hiervon werden 15% als Züchterprämien und 5% als Hengsthalterprämien an die Hengsthalter ausgeschüttet, die die 2. Rate der Hengsthalter-Nominierungsgebühr entrichtet haben. Hat der Hengsthalter nicht nominiert, fällt die Hengsthalterprämie an den Breeders Crown-Pool des jeweiligen Jahrgangs (bis Deckjahr 2005).
- Ab dem Deckjahr 2006 beträgt der Eigenanteil der Rennveranstalter 15% auf die Gesamtdotierung des Rennens, jedoch höchstens 50.000.- €. Dieser Eigenanteil wird als Züchterprämie ausgeschüttet.
6. Aufteilung der Dotierung
a) Allgemeine Grundsätze
Der Breeders Crown-Pool eines Deckjahres wird nach folgendem Schlüssel auf die einzelnen Alterstufen aufgeteilt:
Zweijährige: Ein Viertel des aktuellen Pools
Dreijährige: Ein Drittel des aktuellen Pools
Vierjährige: Hälfte des aktuellen Pools
Fünfjährige u. ä.: Ganzer aktueller Pool
Innerhalb der Altersstufe wird der verfügbare Betrag hälftig auf die Rennen der Hengste/Wallache und Stuten aufgeteilt. Die Rennpreisaufteilung erfolgt auf die fünf Erstplatzierten nach dem Schlüssel 50 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % der Dotierung.
b) Rennen für Zweijährige
Wird neben dem Hauptrennen ein Entlastungsrennen ausgetragen, sind von der zur Verfügung stehenden Gesamtdotierung 80 % im Hauptrennen und 20 % im Entlastungsrennen auszuschütten. Werden zwei oder mehr Entlastungsrennen ausgetragen, beträgt der Anteil für das Hauptrennen 70 %. Die restlichen 30 % sind gleichmäßig auf die Entlastungsrennen aufzuteilen.
c) Rennen für Dreijährige, Vierjährige und Fünf- bis Siebenjährige
aa) Wird neben dem Hauptrennen ein Entlastungsrennen ausgetragen, sind von der zur Verfügung stehenden Gesamtdotierung 80 % im Hauptrennen und 20 % im Entlastungsrennen auszuschütten. Werden zwei oder mehr Entlastungsrennen ausgetragen, beträgt der Anteil für das Hauptrennen 70 %. Die restlichen 30 % sind gleichmäßig auf die Entlastungsrennen aufzuteilen.
bb) Werden für das Hauptrennen mehr als 15 Pferde als Starter angegeben, können neben Entlastungsrennen bei den Vierjährigen und Fünf- bis Siebenjährigen zusätzlich Vorläufe ausgetragen werden. Von der zur Verfügung stehenden Gesamtdotierung sind 70 % im Hauptrennen auszuschütten. Die restlichen 30 % sind gleichmäßig auf alle Vorläufe und Entlastungsrennen aufzuteilen.
7. Gebühren
Werden Gebühren ganz oder teilweise nicht fristgerecht gezahlt, ist der HVT berechtigt, bei Gebühren im Sinne von Abs. 1 eine Nominierung für die nächste Decksaison abzulehnen und bei Gebühren im Sinne von Abs. 2 die Teilnahmeberechtigung an Breeders Crown-Rennen zu entziehen.